RS Vwgh 2001/11/22 98/15/0056

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Veröffentlicht am 22.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/13/0022 E 24. Jänner 1990 RS 2

Stammrechtssatz

Nur ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung verschafft der Partei einen Rechtsanspruch auf Anberaumung und Abhaltung einer solchen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150056.X02

Im RIS seit

08.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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