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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §284 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/13/0022 E 24. Jänner 1990 RS 2Stammrechtssatz
Nur ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung verschafft der Partei einen Rechtsanspruch auf Anberaumung und Abhaltung einer solchen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150056.X02Im RIS seit
08.04.2002