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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, ob der Versagungsgrund des § 10 Abs. 1 Z. 2 FrG 1997 vorliegt, ist ausschließlich maßgeblich, dass sich der Fremde im Zeitpunkt der Bescheiderlassung im Anschluss an eine mit einem Reisevisum erfolgten Einreise im Bundesgebiet aufhält(Hinweis E 12. 2. 1999, 98/19/0238).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001190025.X03Im RIS seit
29.01.2002