RS Vwgh 2001/11/23 99/19/0237

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Veröffentlicht am 23.11.2001
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Index

20/09 Internationales Privatrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §10 Abs2 Z1;
IPRG §1 Abs1;
IPRG §24;

Rechtssatz

Die fremde (hier: ägyptische) Staatsangehörigkeit des Fremden reicht nicht aus, um iSd § 1 Abs. 1 IPRG die stärkste Beziehung zur Rechtsordnung des Heimatstaates (hier: Ägypten) annehmen zu können, vielmehr ist wegen der österreichischen Staatsbürgerschaft des Bruders des Fremden und der beabsichtigten Familiengemeinschaft mit diesem in Österreich eine stärkere Beziehung zur österreichischen Rechtsordnung gegeben; die solcherart anzuwendende österreichische Rechtsordnung sieht aber keine Unterhalts- oder Beistandspflicht von Geschwistern untereinander vor (Hinweis E 23. November 2001, 2001/19/0034).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999190237.X05

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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