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20/09 Internationales PrivatrechtNorm
IPRG §24;Rechtssatz
§ 24 IPRG kann (allenfalls) auch als Anknüpfungspunkt für die Unterhaltsansprüche von Geschwistern untereinander verstanden werden; allerdings nur in den Fällen, in denen die Geschwister gleiche Staatsangehörigkeit haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001190034.X02Im RIS seit
29.01.2002