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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/02/0354 E 26. Juli 2002Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/03/0275 E 24. Mai 1995 RS 1 (hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung nach § 84 Abs 3 StVO ist nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 27.4.1994, 92/03/0272), daß nicht bloß ein Interesse allgemeiner Natur an der Art der in der Ankündigung enthaltenen Information, sondern ein solches an der konkreten Information besteht. Zudem rechtfertigt nicht jedes Interesse der Straßenbenützer eine Ausnahmegenehmigung, das Interesse muß iSd § 84 Abs 3 StVO zumindest erheblich sein (Hinweis E 18.1.1989, 88/02/0194).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999020287.X03Im RIS seit
04.03.2002Zuletzt aktualisiert am
18.09.2008