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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Prüfung eines vom Einschreiter als Erlaß eingestuften Schreibens des Bundesministeriums für Inneres wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung; kein Anhaltspunkt für die Annahme des Vorliegens einer generellen Norm und einer aktuellen rechtlichen Betroffenheit des Antragstellers durch die gegenständlichen Informationsschreiben hinsichtlich einer nicht bestehenden Zusammenarbeit des Ministeriums mit dem Antragsteller.
(Sachverhaltshinweis: Erstellung eines Folders "Lebenslang für Ladendiebe" durch den Einschreiter; Feststellung mangelnder Zweckmäßigkeit dieses Folders durch den Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst.)
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verordnungsbegriff, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:V91.2002Dokumentnummer
JFR_09969884_02V00091_01