RS Vwgh 2001/11/23 98/02/0212

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Veröffentlicht am 23.11.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
VStG §44a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/02/0431 E 14. November 1997 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Der Vorwurf des "Lenkens" iSd § 5 Abs 2 StVO schließt den bloßen "Verdacht" des Lenkens in sich. Durch die diesbezügliche Änderung des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch die Behörde zweiter Instanz ist der Besch nicht in seinen Verteidigungsrechten beeinträchtigt oder der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998020212.X03

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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