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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/02/0431 E 14. November 1997 RS 1 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Der Vorwurf des "Lenkens" iSd § 5 Abs 2 StVO schließt den bloßen "Verdacht" des Lenkens in sich. Durch die diesbezügliche Änderung des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch die Behörde zweiter Instanz ist der Besch nicht in seinen Verteidigungsrechten beeinträchtigt oder der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998020212.X03Im RIS seit
19.02.2002