RS Vwgh 2001/11/23 98/02/0173

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Veröffentlicht am 23.11.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs1 lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Ob eine andere Behörde in anderen Verfahren einen - denselben Vorfall (hier: Übertretung nach § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO 1960) betreffenden - von der belBeh abweichenden Tatzeitpunkt angenommen hat, ist rechtlich unerheblich.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Verfahrensrecht Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998020173.X01

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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