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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §281;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, die beantragte Gutschrift an Umsatzsteuer könnte den Abgabepflichtigen in die Lage versetzen, anderweitige Abgabenschuldigkeiten abzudecken, wird kein der Aussetzung entgegenstehendes Parteiinteresse dargelegt, weil es Interesse jedes Berufungswerbers ist, eine erwartete Gutschrift ohne unnötigen Aufschub zu erhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998140108.X02Im RIS seit
26.03.2002Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008