RS Vwgh 2001/11/27 97/18/0311

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Veröffentlicht am 27.11.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch gegen die unvollständige Erfüllung eines verwaltungsgerichtlichen Verbesserungsauftrages zulässig ( Hinweis B VS 21. Juni 1988, 87/07/0049).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997180311.X01

Im RIS seit

25.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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