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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG sind Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die ihrer Art nach Gegenstände der privaten Haushaltsführung sind, nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn nicht eine ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Verwendung feststeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000140202.X03Im RIS seit
08.04.2002