RS Vwgh 2001/11/27 98/14/0052

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Veröffentlicht am 27.11.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Als werterhellende Umstände sind nur Tatsachen zu berücksichtigen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, dem Steuerpflichtigen jedoch erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Bilanzerstellung bekannt geworden sind. Der nachträgliche Eintritt von Umständen, die am Bilanzstichtag noch nicht vorhanden waren, bleibt bei der Bewertung am Bilanzstichtag außer Ansatz (Hinweis E 16. Dezember 1997, 93/14/0177; E 30. September 1998, 97/13/0045).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998140052.X02

Im RIS seit

11.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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