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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6;Rechtssatz
Als werterhellende Umstände sind nur Tatsachen zu berücksichtigen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, dem Steuerpflichtigen jedoch erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Bilanzerstellung bekannt geworden sind. Der nachträgliche Eintritt von Umständen, die am Bilanzstichtag noch nicht vorhanden waren, bleibt bei der Bewertung am Bilanzstichtag außer Ansatz (Hinweis E 16. Dezember 1997, 93/14/0177; E 30. September 1998, 97/13/0045).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998140052.X02Im RIS seit
11.04.2002Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015