RS Vwgh 2001/11/27 98/14/0002

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Veröffentlicht am 27.11.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/14/0007 E 21. Februar 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Eine auf neu hervorgekommene Tatsachen gestützte Wiederaufnahme des Verfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (Hinweis E 22. Februar 2000, 94/14/0129).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998140002.X01

Im RIS seit

11.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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