RS Vwgh 2001/11/27 97/14/0110

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Veröffentlicht am 27.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §111;
BAO §184;

Rechtssatz

Eine Verpflichtung zur Festsetzung (nach erfolgloser Androhung) einer Zwangsstrafe vor allenfalls erfolgender Schätzung ist im Gesetz nicht vorgesehen. § 111 BAO berechtigt die Abgabenbehörde lediglich zu einer entsprechenden Vorgangsweise (Hinweis E 3. März 1987, 86/14/0130).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140110.X02

Im RIS seit

11.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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