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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20;Rechtssatz
Bei Geldstrafen aus Parkvergehen muss, sollen sie als Ausgaben anerkannt werden, der Zusammenhang mit dem Betrieb des Abgabepflichtigen dargetan werden, weil Parkvergehen nicht nur im "üblichen Geschäftsleben", sondern auch im Privatleben vorkommen (Hinweis E 25. Februar 1997, 96/14/0022).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997140110.X03Im RIS seit
11.04.2002Zuletzt aktualisiert am
11.06.2013