RS Vwgh 2001/11/27 97/14/0110

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Veröffentlicht am 27.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1 litb;

Rechtssatz

§ 303 Abs 1 lit b BAO stellt an das Erwiesensein von Tatsachen, die als Wiederaufnahmegründe in Betracht kommen, keine höheren Anforderungen als an andere Tatsachen, die der Besteuerung zu Grunde zu legen sind (Hinweis E 14. November 1990, 86/13/0059).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140110.X01

Im RIS seit

11.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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