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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4;Rechtssatz
Auch Zuwendungen nicht rückzahlbarer Zuschüsse von der so genannten Großmuttergesellschaft an die Enkelgesellschaft sind beim Zuschussgeber aktivierungspflichtig. Der Großmuttergesellschaft entstehen aus dieser Leistung nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung an ihrer Tochtergesellschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130254.X02Im RIS seit
04.04.2002Zuletzt aktualisiert am
03.12.2015