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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §208;Rechtssatz
Wie sich Abgabenansprüche für bestimmte Zeiträume bereits durch den Zeitpunkt ihres Entstehens (vgl allgemein § 4 BAO) und davon abgeleitet auch durch den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist zu ihrer Festsetzung (vgl § 208 BAO) unterscheiden, ist auch der Familienbeihilfenanspruch für das selbe Kind für unterschiedliche Zeiträume unterschiedlich (siehe § 10 Abs 2 FamLAG sowie die verschiedenen Voraussetzungen des § 2 Abs 1 FamLAG oder die unterschiedlichen anspruchsberechtigten Personen - §§ 2a und 11 FamLAG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996130076.X01Im RIS seit
03.04.2002