RS Vwgh 2001/11/28 99/13/0254

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2001
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Der Teilwert einer Beteiligung, für die kein Kurswert besteht, ist in der Regel durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu ermitteln (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228; E 30.9.1998, 93/13/0181). Auch Beteiligungen, für die zwar ein Kurswert besteht, die aber eine beherrschende Stellung einräumen, sind nach solchen Methoden zu bewerten. Dabei sind auch die in den Fachgutachten des Fachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung als wissenschaftlich anerkannte Methoden anzusehen (Hinweis E 23.3.2000, 97/15/0112).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130254.X09

Im RIS seit

04.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten