RS Vwgh 2001/11/28 2001/13/0221

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Veröffentlicht am 28.11.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Auf das Kriterium der Vertretungsbefugnis kommt es im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Beschäftigung sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweist, nicht entscheidend an (Hinweis E 18.7.2001, 2001/13/0084).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130221.X01

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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