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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Rechtssatz
Von einer ähnlichen freiberuflichen Tätigkeit konnte auch im Geltungsbereich des EStG 1972 nur dann gesprochen werden, wenn die zu beurteilende Tätigkeit einer bestimmten der im § 22 Abs 1 Z 1 legcit aufgezählten Tätigkeiten unmittelbar ähnlich war (Hinweis E 19.10.1981, 3057/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130059.X03Im RIS seit
03.04.2002