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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Eine vollkommen freie Arbeits- und Zeiteinteilung ist für die Beurteilung der Eingliederung in den betrieblichen Organismus des Unternehmens nicht wesentlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130114.X01Im RIS seit
03.04.2002