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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §6 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/13/0111 E 23. November 1994 RS 3(hier: nur erster Satz; EStG 1988 anzuwenden)Stammrechtssatz
Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören auch Verbindlichkeiten, die der Erwerber als Gegenleistung für die Übertragung eines Vermögensgegenstandes übernimmt (Hinweis Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuerhandbuch/3, Textziffer 53 zu § 6).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130254.X04Im RIS seit
04.04.2002Zuletzt aktualisiert am
03.12.2015