RS Vwgh 2001/11/28 99/13/0254

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Veröffentlicht am 28.11.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
21/01 Handelsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 impl;
EStG 1988 §6;
HGB §203 Abs2;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/13/0111 E 23. November 1994 RS 3(hier: nur erster Satz; EStG 1988 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören auch Verbindlichkeiten, die der Erwerber als Gegenleistung für die Übertragung eines Vermögensgegenstandes übernimmt (Hinweis Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuerhandbuch/3, Textziffer 53 zu § 6).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130254.X04

Im RIS seit

04.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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