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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z3;Rechtssatz
Dass die Bewirtung von Informanten der beruflichen (betrieblichen) Tätigkeit eines Steuerpflichtigen (hier: einer Journalistin) förderlich gewesen sein mag, reicht nach der Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 nicht, um die Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen zu begründen (Hinweis E 30.01.2001, 96/14/0154). Die Bewirtung von Geschäftsfreunden dient nicht nur im speziellen Fall von Journalisten, sondern wohl im Regelfall dazu, die Eingeladenen für die Zwecke des Gastgebers "zugänglicher" zu machen und damit deren Einnahmenerzielung zu fördern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000130145.X03Im RIS seit
03.04.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013