RS Vwgh 2001/11/28 2000/13/0145

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Dass die Bewirtung von Informanten der beruflichen (betrieblichen) Tätigkeit eines Steuerpflichtigen (hier: einer Journalistin) förderlich gewesen sein mag, reicht nach der Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 nicht, um die Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen zu begründen (Hinweis E 30.01.2001, 96/14/0154). Die Bewirtung von Geschäftsfreunden dient nicht nur im speziellen Fall von Journalisten, sondern wohl im Regelfall dazu, die Eingeladenen für die Zwecke des Gastgebers "zugänglicher" zu machen und damit deren Einnahmenerzielung zu fördern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130145.X03

Im RIS seit

03.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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