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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Die Erbringung der Geschäftsführungstätigkeit auch außerhalb der Räumlichkeiten der Gesellschaft steht einer Eingliederung des Geschäftsführers mit "auswärtigem Wohnsitz" in den Organismus der Gesellschaft nicht entgegen (Hinweis E 27.1.2000, 98/15/0200; E 3.8.2000, 2000/15/0097; E 23.4.2001, 2001/14/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130099.X04Im RIS seit
03.04.2002