RS Vwgh 2001/11/28 97/13/0138

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Veröffentlicht am 28.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §261;

Rechtssatz

Der im § 261 BAO für eine Zuständigkeit des Berufungssenates auch zur Erledigung einer Anfechtung von Vorauszahlungen, Beiträgen oder Zuschlägen erforderte Zusammenhang bezieht sich nach dem Wortlaut der genannten Bestimmung sowohl auf die Anfechtung als auch auf den bekämpften Akt der Festsetzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997130138.X08

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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