Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Die Höhe des Sicherheitszuschlages hat sich an Anhaltspunkten für eine gebotene Schätzung zu orientieren, welche aus dem zu beurteilenden Sachverhalt zu gewinnen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996130210.X05Im RIS seit
05.04.2002