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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6;Rechtssatz
Ob eine Gesellschaft bei Leistung eines gesellschaftsrechtlich bedingten Zuschusses als Sanierungsmaßnahme an eine andere Gesellschaft operativ tätig ist oder sich auf eine Veranlagungstätigkeit hinsichtlich liquider Mittel beschränkt, ist für die Frage des Wertes der Beteiligung nicht von entscheidender Bedeutung. Eine - erfolgreiche - Sanierung bedeutet nicht, dass das sanierte Unternehmen im gleichen Geschäftsfeld weiterhin tätig sein muss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130254.X14Im RIS seit
04.04.2002Zuletzt aktualisiert am
03.12.2015