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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StGB §142 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes - Mag dem Beschwerdeführer im Hinblick auf seine Verwandtschaft in Österreich ein persönliches Interesse am Verbleib im Bundesgebiet zuzubilligen seien, so überwiegt in Anbetracht der von ihm verübten Gewalttat (teils vollendeter, teils versuchter schwerer Raub nach § 142 Abs. 1, § 143 zweiter Fall, § 15 StGB) das gewichtige öffentliche Interesse an der Unterbindung solcher Straftaten in derart großem Ausmaß, dass der mit dem Vollzug des Aufenthaltsverbotes für den Beschwerdeführer verbundene Nachteil nicht unverhältnismäßig ist.
Schlagworte
InteressenabwägungUnverhältnismäßiger NachteilBesondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:AW2001180177.A02Im RIS seit
18.03.2002Zuletzt aktualisiert am
21.08.2009