Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Rechtssatz
Amtshandlungen sind (bei Zutreffen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen) nur dann unterbrechungswirksam, wenn sie in ihrer rechtlichen Gestalt als Behördenmaßnahmen über den Amtsbereich der Behörde hinaustreten und hiefür ein aktenmäßiger Nachweis besteht (Hinweis E 21.3.1995, 94/14/0156).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996130076.X03Im RIS seit
03.04.2002