RS Vwgh 2001/11/28 2001/13/0099

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Ob sich die Tätigkeit des Geschäftsführers auf die Weisungserteilung (einen "Werkvertrag über Weisungen") beschränkt habe (er keine operativen Geschäftsführungstätigkeiten vor Ort ausgeübt habe), ist im Rahmen des funktionell zu verstehenden Begriffs der "Eingliederung in den betrieblichen Organismus" nicht von wesentlicher Bedeutung (Hinweis E 12.9.2001, 2001/13/0045, 2001/13/0169; E 17.10.2001, 2001/13/0102).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130099.X02

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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