Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Dass die 12 mal erfolgten monatlichen Zahlungen nur Akontozahlungen gewesen seien, zu denen noch Verrechnungen ("private Einkommen- und Umsatzsteuervorauszahlungen, Sozialversicherungsbeträge und Privat-Pkw") hinzugekommen seien, lässt keinen Rückschluss auf eine erfolgsabhängige Gestaltung der Geschäftsführerbezüge zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130088.X02Im RIS seit
03.04.2002