RS Vwgh 2001/11/28 97/13/0204

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Veröffentlicht am 28.11.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §295;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0205 E 28. November 2001 97/13/0206 E 28. November 2001

Rechtssatz

§ 295 BAO erlaubt der Behörde eine Abänderung des abgeleiteten Bescheides auch in solchen Belangen, die über den Änderungsgrund hinausreichen, weil der bisherige abgeleitete Bescheid zur Gänze außer Kraft tritt (Hinweis 28.5.1998, 96/15/0083).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997130204.X01

Im RIS seit

03.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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