RS Vwgh 2001/11/28 99/13/0250

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2001
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs6;
EStG 1988 §6 Z2 lita;
KStG 1988 §12 Abs3;

Rechtssatz

Hat sich eine "Großmuttergesellschaft" gegenüber der Tochtergesellschaft im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile der "Enkelgesellschaft" zur Abdeckung des ausgewiesenen Verlustvortrages verpflichtet, so ergibt sich im Hinblick auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Zuschuss und der Veräußerung bei der "Großmuttergesellschaft" ein - aufwandswirksamer - Veräußerungsverlust in Höhe dieses Zuschusses (abzüglich des Veräußerungserlöses). Für die Würdigung des Vorganges kommt es dabei keineswegs auf den Zeitpunkt der Zahlung an; entscheidend ist vielmehr allein, welche Vereinbarung mit der Übergabe der Geschäftsanteile tatsächlich getroffen wird. Auch dem Umstand, dass es nach dem Veräußerungsvorgang in einem weiteren Schritt zu einem Verschmelzungsvorgang zwischen der erwerbenden Gesellschaft und jener Gesellschaft, deren Anteile erworben worden sind, gekommen ist, kommt keinerlei Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130250.X03

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten