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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs6;Rechtssatz
Hat sich eine "Großmuttergesellschaft" gegenüber der Tochtergesellschaft im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile der "Enkelgesellschaft" zur Abdeckung des ausgewiesenen Verlustvortrages verpflichtet, so ergibt sich im Hinblick auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Zuschuss und der Veräußerung bei der "Großmuttergesellschaft" ein - aufwandswirksamer - Veräußerungsverlust in Höhe dieses Zuschusses (abzüglich des Veräußerungserlöses). Für die Würdigung des Vorganges kommt es dabei keineswegs auf den Zeitpunkt der Zahlung an; entscheidend ist vielmehr allein, welche Vereinbarung mit der Übergabe der Geschäftsanteile tatsächlich getroffen wird. Auch dem Umstand, dass es nach dem Veräußerungsvorgang in einem weiteren Schritt zu einem Verschmelzungsvorgang zwischen der erwerbenden Gesellschaft und jener Gesellschaft, deren Anteile erworben worden sind, gekommen ist, kommt keinerlei Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130250.X03Im RIS seit
03.04.2002