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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Bei den von einer Prüferin und einem Gruppenleiter aus Anlass der Besichtigung getroffenen Wahrnehmungen über die Beschaffenheit eines Objektes (hier: der Steuerpflichtige behauptete, es handle sich um Ordinationsräumlichkeiten) handelt es sich um ein der Sachfragenlösung zuzuordnendes Element und nicht um eine Rechtsansicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997130138.X04Im RIS seit
03.04.2002