RS Vwgh 2001/11/28 99/13/0254

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Veröffentlicht am 28.11.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §65 Abs1;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Die Methode, den Ertragswert des Unternehmens auf der Grundlage nach dem Bewertungsstichtag erzielter Betriebsergebnisse zu berechnen, widerspricht dem Gesetz. Sachverhalte, die sich erst nach dem Bewertungsstichtag ereignet haben, können zur Berechnung eines Wertes zu diesem Tag grundsätzlich nicht herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130254.X11

Im RIS seit

04.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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