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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §65 Abs1;Rechtssatz
Die Methode, den Ertragswert des Unternehmens auf der Grundlage nach dem Bewertungsstichtag erzielter Betriebsergebnisse zu berechnen, widerspricht dem Gesetz. Sachverhalte, die sich erst nach dem Bewertungsstichtag ereignet haben, können zur Berechnung eines Wertes zu diesem Tag grundsätzlich nicht herangezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130254.X11Im RIS seit
04.04.2002Zuletzt aktualisiert am
03.12.2015