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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §12;Rechtssatz
Dass die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes seinem Teilwert entsprechen müssen, trifft in dieser Allgemeinheit so nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130254.X06Im RIS seit
04.04.2002Zuletzt aktualisiert am
03.12.2015