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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0205 E 28. November 2001 97/13/0206 E 28. November 2001Rechtssatz
Lediglich im Falle des Vorliegens von Einkünften im Sinne des § 38 Abs 4 EStG 1972 hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 21. November 1991, 91/13/0075, die Möglichkeit einer Klärung des Vorliegens von Einkünften im Sinne des § 37 EStG 1972 schon im Feststellungsverfahren mit der Begründung verneint, dass nur im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für den an den gemeinsamen Einkünften beteiligten Steuerpflichtigen festgestellt werden kann, ob nicht die Urheberrechtseinkünfte entsprechend dem zweiten Satz des § 38 Abs 4 EStG 1972 die anderen Einkünfte im Sinne des § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 legcit übersteigen. Eine mit der diesem Erkenntnis zu Grunde gelegenen Fallkonstellation vergleichbare Hinderung der Abgabenbehörde an der Feststellung der rechtserheblichen Umstände ist für den Fall des Sanierungsgewinnes nicht zu sehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997130204.X05Im RIS seit
03.04.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013