RS Vwgh 2001/11/28 97/13/0204

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2001
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §188;
EStG 1972 §37;
EStG 1972 §38 Abs4;
EStG 1988 §36;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0205 E 28. November 2001 97/13/0206 E 28. November 2001

Rechtssatz

Lediglich im Falle des Vorliegens von Einkünften im Sinne des § 38 Abs 4 EStG 1972 hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 21. November 1991, 91/13/0075, die Möglichkeit einer Klärung des Vorliegens von Einkünften im Sinne des § 37 EStG 1972 schon im Feststellungsverfahren mit der Begründung verneint, dass nur im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für den an den gemeinsamen Einkünften beteiligten Steuerpflichtigen festgestellt werden kann, ob nicht die Urheberrechtseinkünfte entsprechend dem zweiten Satz des § 38 Abs 4 EStG 1972 die anderen Einkünfte im Sinne des § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 legcit übersteigen. Eine mit der diesem Erkenntnis zu Grunde gelegenen Fallkonstellation vergleichbare Hinderung der Abgabenbehörde an der Feststellung der rechtserheblichen Umstände ist für den Fall des Sanierungsgewinnes nicht zu sehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997130204.X05

Im RIS seit

03.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten