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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §14;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/17/0173Rechtssatz
Der Haftende kann nicht nur den Haftungsbescheid mit Berufung bekämpfen, sondern auch die der Haftung zu Grunde liegende Abgabenschuld. Eine Bindung an den dem Primärschuldner gegenüber erlassenen (und allenfalls rechtskräftig gewordenen) Bescheid besteht somit nicht. Es ist somit keine Beschwerdelegitimation einer allenfalls als Haftpflichtige heranzuziehenden (juristischen) Person, auf welche ein Unternehmen übergegangen ist, ohne dass Gesamtrechtsnachfolge eingetreten wäre, gegen einen an den primären Abgabenschuldner ergangenen Bescheid gegeben (Hinweis E 2. August 2000, 2000/13/0093).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998170172.X01Im RIS seit
17.04.2002