RS Vwgh 2001/11/28 97/13/0138

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Veröffentlicht am 28.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass Patientinnen eines Arztes für Behandlungen im Obergeschoss des Gartenhauses einen Termin erst in der Hauptordination besorgen müssten, ist kein ausreichendes Argument gegen die Benutzung des in Bestand genommenen und renovierten Objektes als zweite Ordination.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997130138.X06

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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