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L34002 Abgabenordnung KärntenNorm
BAO §93 Abs2;Rechtssatz
Eine der Mindestanforderungen, die (auch im Bereich der Landesabgabenordnungen) gegeben sein müssen, dass ein Bescheid entsteht, ist die Erkennbarkeit des Adressaten des Bescheides. Ein Bescheid, der an eine nicht existente juristische Person ergeht, geht ins Leere und kann nicht Gegenstand der Anfechtung sein (Hinweis E 16. Jänner 1993, 90/14/0076; E 18. Oktober 1999, 99/17/0217; B 25. Jänner 2000, 99/05/0251).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001170167.X01Im RIS seit
21.05.2002