RS Vwgh 2001/11/28 98/17/0172

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Veröffentlicht am 28.11.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/17/0173

Rechtssatz

Beziehen sich die Amtshandlungen auf eine bestimmte Abgabe für näher festgelegte Zeiträume, so ist nicht ersichtlich, inwiefern selbst bei Anlegung eines strengen Maßstabes hinsichtlich der vorgeschriebenen Beiträge Verjährung eingetreten sein könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998170172.X03

Im RIS seit

17.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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