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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/17/0173Rechtssatz
Beziehen sich die Amtshandlungen auf eine bestimmte Abgabe für näher festgelegte Zeiträume, so ist nicht ersichtlich, inwiefern selbst bei Anlegung eines strengen Maßstabes hinsichtlich der vorgeschriebenen Beiträge Verjährung eingetreten sein könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998170172.X03Im RIS seit
17.04.2002