RS Vwgh 2001/11/28 99/13/0254

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Veröffentlicht am 28.11.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Zu den Anschaffungskosten zählen auch nachträgliche Anschaffungskosten, die anfallen, nachdem das Wirtschaftsgut in die wirtschaftliche Verfügungsmacht des Erwerbers gelangt ist, und mit dem Erwerbsvorgang in kausalem oder zeitlichem Zusammenhang stehen. (Im Beschwerdefall standen die von der abgabepflichtigen Gesellschaft als Hälfte- bzw Mehrheitsgesellschafterin geleisteten Zuschüsse mit der Anschaffung der Beteiligung an der jeweiligen Tochtergesellschaft in kausalem Zusammenhang. Der Umstand, dass die weiteren Gesellschafter keine oder im Verhältnis zu ihrer Beteiligung geringere Zuschüsse geleistet haben, steht demgegenüber in keinem Zusammenhang mit der Beurteilung der Zuschüsse der Abgabepflichtigen als nachträgliche Anschaffungskosten.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130254.X05

Im RIS seit

04.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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