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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, dass die Bezüge des Geschäftsführers im Zeitraum von vier Jahren fast auf das Doppelte angestiegen seien, wird noch kein Unternehmerrisiko in Form einer Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen konkret dargestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130099.X01Im RIS seit
03.04.2002