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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
SDÜ 1990;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes - Selbst wenn es sich bei einer Ausschreibung zur Einreiseverweigerung in das Schengener Informationssystem nach Titel IV des Schengener Durchführungsübereinkommens, BGBl. III Nr. 90/1997, um einen "Vollzug" des angefochtenen Bescheides iSd § 30 Abs. 2 VwGG handeln sollte, wäre auch eine solche Maßnahme in Anbetracht des gewichtigen öffentlichen Interesses an der Unterbindung solcher Straftaten (teils vollendeten, teils versuchten schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, § 143 zweiter Fall, § 15 StGB) nicht als unverhältnismäßiger Nachteil iSd § 30 Abs. 2 VwGG zu werten (Hinweis E 26.11.1999, 98/21/0304).
Schlagworte
InteressenabwägungUnverhältnismäßiger NachteilBesondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:AW2001180177.A03Im RIS seit
18.03.2002Zuletzt aktualisiert am
21.08.2009