RS Vwgh 2001/11/29 99/16/0139

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Veröffentlicht am 29.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1663/74 E 12. Dezember 1974 RS 2

Stammrechtssatz

Ein nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtiger darf nicht ohne Erlassung eines Haftungsbescheides unmittelbar als Abgabenschuldner in Anspruch genommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999160139.X02

Im RIS seit

12.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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