RS Vwgh 2001/11/29 99/16/0119

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Veröffentlicht am 29.11.2001
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Index

E3L E09303000
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
32/08 Sonstiges Steuerrecht

Norm

31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4 Abs3 lita;
KVG 1934 §6 Abs1 Z2 idF 1994/629;
KVG 1934 §6 Abs1 Z3 idF 1994/629;
UmgrStG 1991 §26 Abs3;
UmgrStG 1991 §31 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/16/0120

Rechtssatz

Die durch die Novelle BGBl Nr 1994/629 neu in das KVG eingeführte Regelung des § 6 Abs 1 Z 3 KVG beruht nach den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (1713 dBlgNR XVIII. GP) auf der Erwägung, dass das Vermögen einer Kapitalgesellschaft, das gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht wird, in gewissem Umfang bereits der Gesellschaftsteuer unterlegen hat. Wie Rief/Staringer, Die geplante EU-Anpassung im Bereich der Gebühren und Kapitalverkehrsteuern, SWK 1994, S A 479, und ihnen folgend Dorazil, KVG-Kurzkommentar2 (1997), S 164 ff, zutreffend ausführen, sind sowohl die Z 2 als auch die Z 3 des § 6 Abs 1 KVG, in Anlehnung an Art 4 Abs 3 lit a der Richtlinie des Rates vom 17. Juli 1969, 69/335/EWG, betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital von dem in den EB treffend formulierten Gedanken der Einmalbesteuerung getragen. Weiters soll sich - abgesehen von der dort erforderlichen Zweijahresfrist - die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 3 KVG mit den Verkehrsteuerbefreiungen des UmgrStG decken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999160119.X02

Im RIS seit

12.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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