RS Vwgh 2001/11/29 2001/16/0489

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Veröffentlicht am 29.11.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §17 Abs1 Z3;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 17 Abs 1 Z 3 GrEStG 1987 ist nicht erfüllt, wenn es zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung kommt; die Anfechtung eines Vertrages wegen eines dabei unterlaufenen Irrtums ist gerichtlich vorzunehmen.

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160489.X01

Im RIS seit

17.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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