RS Vwgh 2001/11/30 2001/19/0106

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Veröffentlicht am 30.11.2001
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Index

27/01 Rechtsanwälte
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG;
AVG §38;
Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §3;
Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §6;

Rechtssatz

Die Frage, ob Beitragszeiten im Rahmen der Versorgungseinrichtung der oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer, mögen sie nun während der Dauer der Tätigkeit als Rechtsanwalt oder darüber hinaus auch schon davor während der Dauer einer Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter erworben worden sein, für die Frage der Zuerkennung von Leistungen aus der Alterspension durch die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten zu berücksichtigen sind, ist nicht von der belBeh, sondern von den für die Prüfung von Anträgen auf Zuerkennung der letztgenannten Leistungen zuständigen Behörden im Rahmen des Verfahrens über einen solchen Antrag (als Vorfrage) zu entscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001190106.X05

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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