RS Vwgh 2001/12/10 98/21/0493

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Veröffentlicht am 10.12.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

FrG 1997 §38 Abs1 Z3;
StbG 1985 §10 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/18/0169 E 27. Juni 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Vor dem Hintergrund des § 10 Abs1 Z 1 StbG 1985 und des § 38 Abs 1 Z 3 FrG 1997 ist bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Aufenthaltsverbotes zu prüfen, ob der Fremde vor Verwirklichung des ersten von der Behörde zulässigerweise zur Begründung eines Aufenthaltsverbotes herangezogenen Umstandes (Hinweis E 17.9.1998, 98/18/0170) mindestens zehn Jahre seinen Hauptwohnsitz ununterbrochen in Österreich hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998210493.X02

Im RIS seit

15.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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